GWA legt neue Mindestteilnehmerzahl für Regatten fest

GWA legt neue Mindestteilnehmerzahl für Regatten fest

Die neue Mindestteilnehmerzahl für Ranglistenregatten wurde von der GWA auf fünf Teilnehmer festgelegt.

von Sven Block
Die German Windsurfing Association (GWA) ist die National Class Association (NCA) der International Funboard Class Association (IFCA) in Deutschland und als Klassenvereinigung außerordentliches Mitglied des Deutschen Segler-Verbandes (DSV).

Der DSV hat zu Beginn dieses Jahres neue Ordnungen für Regatten veröffentlicht. Diese teilen den Klassenvereinigungen Aufgaben und Verantwortungen zu. Die German Windsurfing Association legt die Rahmenbedingungen für Ranglistenregatten in ihrem Zuständigkeitsbereich fest und führt die Ranglisten. Entsprechend der Ranglistenordnung (RO) der Ordnungen für Regatten ist es darüber hinaus ihre Aufgabe, die Mindestteilnehmerzahl für eine Ranglistenregatta festzulegen.

Für ihren Zuständigkeitsbereich hat die GWAn die Mindestteilnehmerzahl für Ranglistenregatten auf fünf Teilnehmer festgelegt. Zu diesem Ranglistenregatten zählen auch die Veranstaltungen im Rahmen des California Windsurf inklusive der ProAm Windsurf Cups. Sollten weniger Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an einer Ranglistenregatta teilnehmen, so gehen aus dieser Regatta keine Wertungen in die Rangliste ein.

Foto: Choppy Water/Jens Scholz